Das Hinweisgebersystem der R+V BKK
Die R+V Betriebskrankenkasse (BKK) ist eine gesetzliche Krankenkasse, die seit dem Jahr 2002 bundeweit geöffnet ist. Historisch bedingt verstehen wir uns als Krankenkasse der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Etwa 40 % der Versicherten haben einen entsprechenden Hintergrund. Sie arbeiten zum Beispiel in Volks- und Raiffeisenbanken.

Unsere Servicekultur liegt uns seit jeher am Herzen. Deshalb gehören wir auch zu einer der ersten gesetzlichen Krankenkassen, die ein Beschwerdemanagement im Unternehmen etabliert haben. Was früher galt, hat auch heute noch Bestand: Entsprechend wichtig sind uns Ihre Rückmeldungen. Wir benötigen die offenen Hinweise und Rückmeldungen unserer Mitarbeiter, Versicherten und Geschäftspartner, um Fehler erkennen und beheben zu können.

Eigentlich fördern wir eine offene Kultur, in der auch Negatives konkret und offen angesprochen werden kann. Es gibt jedoch hin und wieder Situationen, in denen das nicht ohne Weiteres möglich ist. Aus diesem Grund, und um dem 2021 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz Rechnung zu tragen, haben wir mit diesem Portal eine Möglichkeit geschaffen, Hinweise anonym einzureichen.  

Damit wir bei anonymen Hinweisen dennoch Kontakt mit Ihnen halten können, bitten wir Sie, sich den abschließenden Link und das Passwort zu merken, um regelmäßig unsere Antworten und Informationen zum Hinweis sichten zu können. 

Beste Grüße aus Ihrer R+V BKK
Herzlich. Echt. Verlässlich.



Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.